SV Works Gutachten Software

Lizenzbedingungen

Lizenzvertrag zu der Software SV-WORKS

ENDBENUTZER - LIZENZVERTRAG

 

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN:

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und Ingenieurbüro Vogt für ein von Ingenieurbüro Vogt erstelltes SOFTWARE PRODUKT. Das SOFTWARE PRODUKT umfasst Software sowie möglicherweise gedruckte Materialien und "online" oder elektronische Dokumentation. Indem Sie das SOFTWARE PRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Endbenutzer - Lizenzvertrags gebunden zu sein.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Endbenutzer - Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWARE PRODUKT zu installieren oder zu verwenden; bestellen Sie bitte keinen Registrationsschlüssel, wenn Sie mit den Bedingungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind.

 

SOFTWARE PRODUKT LIZENZBEDINGUNGEN

 

Das SOFTWARE PRODUKT wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Kein Teil des SOFTWARE PRODUKTES oder des Handbuchs darf ohne Schriftliche Genehmigung von Ingenieurbüro Vogt auf irgendeine Weise, herkömmlich, elektronisch oder auf eine andere Weise, vervielfältigt, verbreitet oder weiterverarbeitet werden.

Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall rechtlich verfolgt.

 

Die Nutzung des SOFTWARE PRODUKTES erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hersteller und Entwickler lehnt jede Haftung für Schäden ab, die direkt oder indirekt durch die Hardware oder das SOFTWARE PRODUKT hervorgerufen wurde. Das SOFTWARE PRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.

 

Alle Rechte vorbehalten.

Software Copyright © Ingenieurbüro Vogt, © Jürgen Vogt, Töging, Deutschland.

 

1. LIZENZEINRÄUMUNG.

Dieser Endbenutzer - Lizenzvertrag räumt Ihnen die folgenden Rechte ein:

 

* Anwendungssoftware.

Sie sind berechtigt, eine Kopie des SOFTWARE PRODUKTES oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden. Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das SOFTWARE PRODUKT installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst als Sicherungskopie oder für Archivierungszwecke anzufertigen.

 

* Speicherung/Netzwerkverwendung.

Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des SOFTWARE PRODUKTES auf einer Speichervorrichtung, wie z.B. einem Netzwerk - Server, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das SOFTWARE PRODUKT über ein internes Netzwerk auf Ihren anderen Computern zu installieren oder auszuführen.

Sie sind jedoch verpflichtet, für das SOFTWARE PRODUKT für jeden Computer, auf dem das SOFTWARE PRODUKT von der Speichervorrichtung aus installiert oder ausgeführt wird, eine Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem Computer gilt. Eine Lizenz für das SOFTWARE PRODUKT darf nicht geteilt oder an mehreren Computern gleichzeitig verwendet werden.

 

* Lizenz OEM - Produkt.

Wenn Sie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag in Zusammenhang mit Hardwareprodukten erworben haben, sind Sie berechtigt, das SOFTWARE PRODUKT als Softwareanteil des von Ihnen erworbenen Hard- und Software Produktpakets im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags zu verwenden.

 

1.1 BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

 

* SOFTWARE PRODUKT als Freeware – Version.

Wenn es sich bei dem SOFTWARE PRODUKT um eine Freeware - Version handelt, sind Sie berechtigt, diese zu den gleichen Bedingungen einer lizensierten Vollversion auf einem Computer einzusetzen. Dabei ist des Einsatzrecht jedoch ausschließlich auf diese Version beschränkt und schließt NICHT Vorgänger- bzw. Nachfolgeversionen ein.

 

* SOFTWARE PRODUKT als Demo - Version.

Wenn es sich bei dem SOFTWARE PRODUKT um eine Demo - Version handelt, ist sie sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.

 

* Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE PRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Beschränkung, dies ausdrücklich gestattet. Dies gilt auch für Demo - Versionen.

 

* Trennung von Komponenten.

Das SOFTWARE PRODUKT wird als einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen. Dies gilt auch für Demo - Versionen.

 

* Vermietung.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE PRODUKT zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dies gilt auch für Demo - Versionen.

 

* Übertragung des SOFTWARE PRODUKTES.

Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag zu übertragen.

 

* Kündigung.

Die Lizenz, das SOFTWARE PRODUKT zu verwenden, endet am 31. Dezember 2050.

Die Lizenz, das SOFTWARE PRODUKT zu verwenden, endet, wenn Sie Ihren persönlichen Registrationsschlüssel an Dritte weitergeben.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist Ingenieurbüro Vogt berechtigt, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWARE PRODUKTES und alle seine Komponenten zu vernichten.

 

* Updates.

Wenn das SOFTWARE PRODUKT als Update gekennzeichnet ist, müssen Sie über ein entsprechendes Original des SOFTWARE PRODUKTES oder eine Vorläuferversion des SOFTWARE PRODUKTES, das Sie regulär erworben haben und das vom Ingenieurbüro Vogt als für das Update geeignet anerkannt wird, verfügen, um das SOFTWARE PRODUKT verwenden zu dürfen. Ein als Update bezeichnetes SOFTWARE PRODUKT ersetzt und/oder ergänzt das Produkt, das die Basis für das Update bildet. Sie sind verpflichtet, das Update-Produkt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags zu verwenden. Dies gilt auch für Ein - Komponenten - Updates. Das Ein Komponenten - Update darf nicht getrennt vom SOFTWARE PRODUKT auf einem anderen Computer verwendet werden.

 

ENDE des Dokumentes