SV Works Gutachten Software

Lizenzbedingungen

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag regelt die Nutzung der Software SV-WORKS. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Lizenzbedingungen sorgfältig durch.

 

Wichtiger Hinweis

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen – als natürlicher oder juristischer Person – und dem Ingenieurbüro Vogt für ein vom Ingenieurbüro Vogt erstelltes Softwareprodukt.

Das Softwareprodukt umfasst die Software sowie gegebenenfalls gedruckte Materialien und Online- oder elektronische Dokumentationen.

Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags einverstanden.

Falls Sie den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Bestellen Sie in diesem Fall bitte keinen Lizenzschlüssel.

 

Allgemeine Lizenzbedingungen

Das Softwareprodukt wird durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie weitere Gesetze und Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

Kein Teil des Softwareprodukts oder des Handbuchs darf ohne schriftliche Genehmigung des Ingenieurbüros Vogt vervielfältigt, verbreitet oder weiterverarbeitet werden – unabhängig davon, ob dies auf herkömmliche, elektronische oder andere Weise erfolgt.

Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.

Die Nutzung des Softwareprodukts erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hersteller und Entwickler lehnt jede Haftung für Schäden ab, die direkt oder indirekt durch die Hardware oder das Softwareprodukt hervorgerufen werden.

Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.

Alle Rechte vorbehalten.
Software Copyright © Ingenieurbüro Vogt, © Jürgen Vogt, Töging, Deutschland.

 

1. Lizenzeinräumung

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag räumt Ihnen die nachfolgend beschriebenen Rechte ein.

 

Anwendungssoftware

Sie sind berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden.

Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie ausschließlich als Sicherungskopie oder für Archivierungszwecke anzufertigen.

 

Speicherung und Netzwerkverwendung

Sie sind außerdem berechtigt, eine Kopie des Softwareprodukts auf einer Speichervorrichtung, beispielsweise einem Netzwerkserver, zu speichern oder zu installieren, wenn diese Kopie ausschließlich dazu verwendet wird, das Softwareprodukt über ein internes Netzwerk auf anderen Computern zu installieren oder auszuführen.

Für jeden Computer, auf dem das Softwareprodukt von dieser Speichervorrichtung aus installiert oder ausgeführt wird, ist eine eigene Lizenz erforderlich. Eine Lizenz für das Softwareprodukt darf nicht geteilt oder gleichzeitig auf mehreren Computern verwendet werden.

 

OEM-Produkt

Wenn Sie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag im Zusammenhang mit einem Hardwareprodukt erworben haben, sind Sie berechtigt, das Softwareprodukt als Softwarebestandteil des erworbenen Hard- und Softwarepakets im Rahmen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags zu verwenden.

 

2. Weitere Rechte und Einschränkungen

Freeware-Version

Handelt es sich bei dem Softwareprodukt um eine Freeware-Version, sind Sie berechtigt, diese zu den gleichen Bedingungen wie eine lizenzierte Vollversion auf einem Computer einzusetzen.

Das Nutzungsrecht ist ausschließlich auf diese Version beschränkt und schließt Vorgänger- und Nachfolgeversionen nicht ein.

 

Demo-Version

Handelt es sich bei dem Softwareprodukt um eine Demo-Version, ist auch diese durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge sowie weitere Gesetze und Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

 

Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung

Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht dies ungeachtet dieser Beschränkung ausdrücklich gestattet.

Dies gilt auch für Demo-Versionen.

 

Trennung von Komponenten

Das Softwareprodukt wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, einzelne Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem Computer zu trennen.

Dies gilt auch für Demo-Versionen.

 

Vermietung

Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Dies gilt auch für Demo-Versionen.

 

Übertragung des Softwareprodukts

Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag zu übertragen.

 

Beendigung der Lizenz

Die Lizenz zur Verwendung des Softwareprodukts endet am 31. Dezember 2050.

Die Lizenz zur Verwendung des Softwareprodukts endet ebenfalls, wenn Sie Ihren persönlichen Lizenzschlüssel an Dritte weitergeben.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist das Ingenieurbüro Vogt berechtigt, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag zu kündigen, sofern Sie gegen dessen Bestimmungen und Bedingungen verstoßen.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts und alle zugehörigen Komponenten zu vernichten.

 

Updates

Wenn das Softwareprodukt als Update gekennzeichnet ist, müssen Sie über ein entsprechendes Original des Softwareprodukts oder eine regulär erworbene Vorläuferversion verfügen, die vom Ingenieurbüro Vogt als für das Update geeignet anerkannt wird.

Ein als Update bezeichnetes Softwareprodukt ersetzt und/oder ergänzt das Produkt, das die Grundlage für das Update bildet. Das Update darf ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verwendet werden.

Dies gilt auch für Ein-Komponenten-Updates. Ein solches Update darf nicht getrennt vom Softwareprodukt auf einem anderen Computer verwendet werden.